Die Binnengewässer von Serbien, auf denen zwischenstaatlichen oder internationalen Regelung der Schifffahrt gelten, sind folgende Flüsse:
Die Donau bildet den europäischen Verkehrskorridor 7.
Die Hafenbehörden bieten Informationen und Beratung über den Zustand der Wasserstraßen, das Navigieren durch das Kanalnetz Donau – Theiss – Donau, das Fahren durch die Schleuse des Wasserkraftwerks “Eisernes Tor” (Djerdap), Schiffen in der Grenzzone, Grenz-und Zollformalitäten und Hinweise für das Ausreiseverfahren aus den serbischen Hoheitsgewässern und das Einreisen in ausländische Hoheitsgewässer.
In der Winterzeit beim Auftreten von Eis ist die Sicherheit für die Schifffahrt gefährdet, so dass es notwendig ist, Schiffe vom offenen Flusslauf an einem sicheren Ort zum Überwintern zu ziehen. Die Schifffahrt auf der Donau ist der Zeit vom 1. März bis 25. Dezember möglich. Im Wintern ohne Eis ist das Schifffahren möglich, aber wegen der kurzen Tage und Niedrigwasser nicht wirtschaftlich. Tägliche Berichte über die Wasserstände werden in täglichen Sendungen von Radio Belgrad 1 um 12:10 Uhr gesendet.
Auf den Binnengewässern Serbiens werden die „Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ angewendet, die 1990 von der Donau-Kommission vorgeschlagen wurden.
RIVER BORDER CROSSINGS:
Inland river border crossings:
Apatin, Novi Sad and Belgrade (Sava Passenger Dock)
PORT DIRECTOR’S OFFICES ON THE DANUBE:
PORT DIRECTOR’S OFFICES ON THE SAVA AND TISA:
Yugoslav River ShippingKneza Miloša 82, 11000, Belgrade, tel: +381 (0)11 3617-040www.jrb.co.rs
DanubeCommission– www.danubecommission.org
SavaCommission– www.savacommission.org
Danube Ports– www.danubeports.info