Visa

Arten von visa

Ausländischen Staatsbürgern werden folgende Visa erteilt:

1) Flughafen-Transitvisum (Typ A)

2) Durchreisevisum (Typ B)

3) Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)

4) Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D)

Das Kurzaufenthaltsvisum wird für touristische, Geschäfts- oder andere Reisen für die ein- oder mehrmalige Einreise nach Serbien erteilt. Der ununterbrochene Aufenthalt bzw. die Gesamtdauer des ununterbrochenen Aufenthalts des Ausländers mit einem Kurzaufenthaltsvisum, darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der ersten Einreise, nicht überschreiten.

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung kann dem Ausländer aus folgenden Gründen erteilt werden, wenn er sich länger als 90 Tage in der Republik Serbien aufhalten will:

1) Arbeit, Beschäftigung, Durchführung von Wirtschafts- oder anderen Fachleistungen

2) Schulbildung, Studium oder Fachspezialisierung, wissenschaftliche Forschung, praktische Ausbildung, Teilnahme am internationalen Austausch von Schülern oder Studenten bzw. andere wissenschaftlich-pädagogische Aktivitäten

3) Familienzusammenführung

4) andere gewichtige Gründe, die im Einklang mit serbischem Recht oder internationalen Verträgen stehen

Visumsfreiheit

Internationale Verträge oder Verordnungen der Regierung der Republik Serbien legen die Länder fest, dessen Bürger nach Serbien ohne Visum oder ohne Reisepass (auf Grundlage des Personalausweises) einreisen dürfen.

Ausländer, die zur Einreise nach Serbien kein Visum oder Reisepass benötigen, können sich im Land bis zu 90 Tagen aufhalten in einem Zeitraum von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der ersten Einreise.

Die Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Einreisevisum für Serbien:

Für alle Reisepasstypen bis zu 90 Tagen Aufenthalt:

Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Weißrussland, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Tschechien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Niederlande, Irland, Island, Italien, Israel, Japan, Kanada, Zypern, Kuba, Costa Rica, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Mazedonien, Malta, Monaco, Deutschland, Norwegen, Neuseeland, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Vereinigte Staaten von Amerika, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Schweden, Tunesien, Vatikanstadt, Großbritannien

Für Diplomaten- und Dienstreisepässe, sowie für normale Reisepässe mit dem Zusatz “Geschäftlich in …”:

Demokratische Volksrepublik Korea, China, Aserbaidschan, Georgien, Armenien, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Ukraine, Russische Föderation, Turkmenistan

Nur mit Diplomaten- und Dienstreisepässen:

Ecuador, Pakistan, Guinea, Peru, Türkei

Nur mit Diplomatenpässen:

Ägypten

Nur mit normalen Reisepässen:

Mexiko

Voraussetzungen für die Visumsvergabe

Bürger der Länder, die der Visumspflicht unterliegen, benötigen folgende Dokumente:

  • Gültiger ausländischer Reisepass, der mindestens noch 90 Tage gültig ist
  • Bestätigung über den Grund der Reise:
    • Bei einem Privatbesuch: Einladungsschreiben beglaubigt von einem zuständigen Behörde Serbiens
    • Bei einem Geschäftsbesuch: Einladungsschreiben des Unternehmens, der Organisation oder Institution
    • Bei einem touristischen Besuch: Nachweis eines zugelassenen Reiseanbieters über ein gezahltes Reisearrangement (Beleg oder ein anderer Zahlungsnachweis)

Auf gegenseitiger zwischenstaatlicher Basis kann vom ausländischen Staatsbürger auch der Nachweis von zusätzlichen Dokumenten verlangt werden:

  • Rückfahrkarte
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in harter Währung für die Aufenthaltsdauer in Serbien
  • Bestätigung über eine Reisekrankenversicherung für eventuelle medizinische Kosten

Gruppenvisum für Gruppenreisen ist über Reisebüros erhältlich. Für die Ausstellung eines Transitvisums ist der Besitz eines Visums für das Land notwendig, in das man nach dem Transit durch Serbien einreist.

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