Ausländischen Staatsbürgern werden folgende Visa erteilt:
1) Flughafen-Transitvisum (Typ A)
2) Durchreisevisum (Typ B)
3) Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)
4) Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D)
Das Kurzaufenthaltsvisum wird für touristische, Geschäfts- oder andere Reisen für die ein- oder mehrmalige Einreise nach Serbien erteilt. Der ununterbrochene Aufenthalt bzw. die Gesamtdauer des ununterbrochenen Aufenthalts des Ausländers mit einem Kurzaufenthaltsvisum, darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der ersten Einreise, nicht überschreiten.
Die befristete Aufenthaltsgenehmigung kann dem Ausländer aus folgenden Gründen erteilt werden, wenn er sich länger als 90 Tage in der Republik Serbien aufhalten will:
1) Arbeit, Beschäftigung, Durchführung von Wirtschafts- oder anderen Fachleistungen
2) Schulbildung, Studium oder Fachspezialisierung, wissenschaftliche Forschung, praktische Ausbildung, Teilnahme am internationalen Austausch von Schülern oder Studenten bzw. andere wissenschaftlich-pädagogische Aktivitäten
3) Familienzusammenführung
4) andere gewichtige Gründe, die im Einklang mit serbischem Recht oder internationalen Verträgen stehen
Internationale Verträge oder Verordnungen der Regierung der Republik Serbien legen die Länder fest, dessen Bürger nach Serbien ohne Visum oder ohne Reisepass (auf Grundlage des Personalausweises) einreisen dürfen.
Ausländer, die zur Einreise nach Serbien kein Visum oder Reisepass benötigen, können sich im Land bis zu 90 Tagen aufhalten in einem Zeitraum von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der ersten Einreise.
Die Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Einreisevisum für Serbien:
Für alle Reisepasstypen bis zu 90 Tagen Aufenthalt:
Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Weißrussland, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Tschechien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Niederlande, Irland, Island, Italien, Israel, Japan, Kanada, Zypern, Kuba, Costa Rica, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Mazedonien, Malta, Monaco, Deutschland, Norwegen, Neuseeland, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Vereinigte Staaten von Amerika, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Schweden, Tunesien, Vatikanstadt, Großbritannien
Für Diplomaten- und Dienstreisepässe, sowie für normale Reisepässe mit dem Zusatz “Geschäftlich in …”:
Demokratische Volksrepublik Korea, China, Aserbaidschan, Georgien, Armenien, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Ukraine, Russische Föderation, Turkmenistan
Nur mit Diplomaten- und Dienstreisepässen:
Ecuador, Pakistan, Guinea, Peru, Türkei
Nur mit Diplomatenpässen:
Ägypten
Nur mit normalen Reisepässen:
Mexiko
Bürger der Länder, die der Visumspflicht unterliegen, benötigen folgende Dokumente:
Auf gegenseitiger zwischenstaatlicher Basis kann vom ausländischen Staatsbürger auch der Nachweis von zusätzlichen Dokumenten verlangt werden:
Gruppenvisum für Gruppenreisen ist über Reisebüros erhältlich. Für die Ausstellung eines Transitvisums ist der Besitz eines Visums für das Land notwendig, in das man nach dem Transit durch Serbien einreist.