Einheimische und ausländische Staatsbürger, die zu einem vorläufigen Aufenthalt nach Serbien kommen, dürfen vorläufig Gegenstände einführen, die sie für die Dauer ihres Aufenthalts benötigen. Die Gegenstände werden in das Formular Nr. 7 eingetragen – „Bestandsliste der Waren, die der Reisende vorläufig einführt“. Die Bestandsliste wird von einem Zollbeamten beglaubigt und in das Reisedokument des Reisenden wird die Kennzeichnung PUR (Privremeno Uneo Robu – Vorläufig Waren eingeführt) eingetragen. Die vorläufig eingeführten Waren müssen bei der ersten Ausreise ins Ausland wieder ausführt werden wobei dabei die Kennzeichnung PUR ungültig erklärt wird.
Einheimische und ausländische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Serbien haben, können bei Reisen ins Ausland neben ihrem persönlichen Gepäck auch vorläufig Gegenstände ausführen, die sie für die Dauer ihres Aufenthalts im Ausland benötigen. Diese Gegenstände werden beim Zoll schriftlich mit dem Formular Nr. 5 angemeldet – „Bestandsliste der Waren, die der Reisende vorläufig ausführt”.
Die Einfuhr von ausländischem Bargeld, Kreditkarten und Schecks in fremder Währung nach Serbien ist frei. Die Ausfuhr von Kreditkarten und Wertpapieren, die in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erworben wurden, ist frei.
Ausländische Staatsbürger und serbische Staatsbürger, die im Ausland leben und arbeiten, dürfen unbegrenzt Fremdwährungen einführen und bis zu 10.000 Euro ausführen. Der Devisenbetrag, der eingeführt wird, wird für eine Quittung beim Zoll angemeldet, auf deren Grundlage der Betrag bei der ersten Ausreise aus Serbien wieder ausgeführt werden kann. Gegen Vorlage des Banknachweises können sie Devisen ausführen, die sie von ihrem Devisenbankkonto abgehoben haben. Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn es bei einer ausländischen Bank gekauft wurde und dies durch Belege nachgewiesen werden kann. Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 Euro betragen.Ausländische Staatsbürger, die in Serbien länger als ein Jahr leben und arbeiten, dürfen bis zu 10.000 Euro in bar oder Reiseschecks ausführen.
Serbische Staatsbürger, die in Serbien leben und arbeiten, dürfen unbegrenzt Fremdwährungen einführen und bis zu 10.000 Euro in bar oder Reiseschecks ausführen. Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn es bei einer ausländischen Bank gekauft wurde und dies durch Belege nachgewiesen werden kann. Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 Euro betragen.
Persönliches Gepäck von serbischen und ausländischen Reisenden ist von Zöllen befreit, unabhängig davon, ob der Reisende es bei sich mitführt oder es einem Transportunternehmen gegeben hat, gleich ob es mit dem gleichen Transportmittel wie der Reisende kommt oder mit einem anderen Transportmittel.
Die Menge des persönlichen Gepäcks wird bei jedem konkreten Fall nach der Jahreszeit, dem Beruf des Reisenden, dem Reisegrund, der -dauer u. ä. geschätzt. Nach der allgemeinen gebräuchlichen Zollpraxis gehören zum persönlichem Gepäck Bekleidungsstücke, persönliche Hygieneartikel, Nahrungsmittel, verschiedene technische Geräte, Sportausrüstung, welches für diese bestimmte Reise benötigt wird, Arzneimittel und ähnliches.
Als Teile des persönlichen Gepäcks dürfen nach Serbien eingeführt werden: 1 Parfüm, 1 Eau de Toilette, 1 Liter Spirituosen, Tabakwaren in der Menge von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder 250 Gramm von diesen Produkten zusammen und Medikamente, die für die Dauer einer Behandlung notwendig sind (für Medikamente muss kein ärztliches Rezept vorgelegt werden).
Neben dem persönlichen Gepäck dürfen einheimische Reisende Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 100 Euro zollfrei aus dem Ausland einführen, wenn diese nicht für den Weiterverkauf gedacht sind. Privatpersonen dürfen keine Gegenstände für den Weiterverkauf, d.h. Waren gewerblichen Charakters, einführen.
Privatpersonen dürfen keine Waren kommerziellen Charakters, Waffen und Munition importieren und exportieren.
Gegenstände von künstlerischem oder kulturellem Wert dürfen aus Serbien nur mit Genehmigung des Ministeriums für Kultur ausgeführt werden.
Jagdwaffen und Munition können (in angemessenen Mengen) nur vorübergehend nach Serbien eingeführt werden, wenn der Jagdausflug von autorisierten Organisationen veranstaltet wird. Eingefangene Wildtieren und Jagdtrophäen können aus Serbien nur ausgeführt werden, wenn für diese Waren Versanddokumente (für das Wildtier) bzw. ein Trophäenschein (für die Jagdtrophäe) vorliegen.
Beim Import von Tieren ist der Gesundheitsnachweis der Tiere vorzulegen, um am Grenzübergang das Einfuhrdokument der zuständigen Grenzkontrollstellen zu erhalten.