Die offizielle Währung in der Republik Serbien ist der Dinar (RSD):
Münzen und Banknoten, welche die Aufschrift der Nationalbank Jugoslawiens (Narodna Banka Jugoslavije) tragen und den heutigen von der Nationalbank Serbiens ausgegebenen Banknoten ähneln, wurden eingezogen und stellen kein gültiges Zahlungsmittel mehr dar.
Ausländische Währung kann in allen Banken und Postämtern sowie in autorisierten Wechselstuben gegen Landeswährung eingetauscht werden.
In Serbien wird auf Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (Mwst., serbisch:PDV) von 8% bzw. 20% erhoben.
Ausländer können bei der Ausfuhr von in Serbien erstandenen Gütern für die darauf erhobene Mehrwertsteuer die Rückerstattung geltend machen, wenn der Gesamtwert dieser Güter, inkl. Mwst., den Gegenwert von 200 Euro in Dinar übersteigt, und unter der Voraussetzung, dass diese innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum ausgeführt werden.
Um die entrichtete Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen, müssen ausländische Reisende beim Verkäufer der Ware das Formular REF 4 “Request by a foreign national for a refund” (dt.: Antrag eines ausländischen Staatsbürgers auf Rückerstattung; serb.: ‘Zahtev stranog državljanina za refakciju’) erbitten. Der Verkäufer muss das Formular in dreifacher Ausführung ausfüllen und das Original sowie eine der Kopien dem Käufer aushändigen. Beim verlassen Serbiens müssen dann die Rechnung, die Ware und das REF 4 im Original bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Die Mehrwertsteuer wird dem Käufer oder derjenigen Person, die das REF 4 im Original vorweist unter der Bedingung erstattet, dass das vom Zoll beglaubigte REF 4-Formular innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum dem Verkäufer übermittelt wird. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird entweder direkt in bar und serbischer Währung oder innerhalb von 15 Tagen nach der Eingabe des Formulars per Banküberweisung geleistet.